Spenden & Förder­möglichkeiten

Wie Sie fördern können:
Spende oder Zustiftung?

Ihre Spende wird zeitnah für die laufenden Aktivitäten der Musikstiftung verwendet. Sie werden steuerlich begünstigt (§ 10b Abs. 1 EStG).

Ihre Zustiftung wird dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeschlagen und bleibt somit auf Dauer in ihrem Wert erhalten. Die Erträge aus einer Zustiftung unterstützen langfristige Projekte und machen sie planbar.  Sie werden steuerlich besonders begünstigt (§ 10b Abs. 1a Nr. 1 EStG).

Bitte, geben Sie in jedem Fall als Verwendungszweck „Spende“ oder „Zustiftung“ an. Für beide Formen ist die steuerliche Anerkennung gesichert (zuletzt Bescheid des Finanzamtes Wiesbaden I wegen Förderung kultureller Zwecke vom 27.01.2023).
Bis € 300 pro Einzelspende ist eine Kopie des Bankkontoauszuges gültig.
Eine Zuwendungsbestätigung wird Ihnen nach Zahlungseingang zugeschickt.

Unser Stiftungskonto
bei der Frankfurter Volksbank

IBAN: DE73 5019 0000 0001 1017 06
BIC: FFVBDEFF

oder der Taunus Sparkasse
IBAN: DE97 5125 0000 0004 2121 69
BIC: HELADEF1TSK

Die Stiftung wurde 1990 vom Regierungspräsidenten in Darmstadt anerkannt. Das  zuständige Finanzamt Wiesbaden I hat seitdem ununterbrochen die steuerliche Gemeinnützigkeit bestätigt.

Oder möchten Sie eine
persönliche "Unterstiftung"?

Sie können auch eine Unterstiftung mit Ihrem oder dem Namen eines lieben Menschen (wie z.B. unsere von Gertrud Fiderspil für Ihren verstorbenen Bruder errichtete “Paul Fiderspil-Stiftung für junge Streicher”) gründen.
Wie unser 2007 begründeter “Manfred Grommek-Förderpreis für junge Geiger und Bratscher” zeigt, können Sie unter dem Dach unserer Musikstiftung auch eine “Namensstiftung” für Ihre musikalischen Ziele einsetzen und sich damit ein bleibendes Denkmal setzen.

Anlässe dafür gibt es genug: Von Geburtstagen über Jubiläen bis zu testamentarischen Verfügungen. Damit können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus etwas für die Musik und Ihre Mitmenschen tun!

Ehrenamtliches Engagement?

Sie können uns auch gerne durch Ihre tatkräftige Mitarbeit unterstützen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Von der Plakatierung bis hin zum Organisieren eines Projektes.

Ihre Spende an die Bad Sodener Musikstiftung Dr. Jürgen Frei

Zuwendungs­bestätigungen („Spenden­quittungen“) für das Finanzamt

Sehr geehrte Spender,

wir danken Ihnen sehr für Ihre Zuwendung an unsere Musikstiftung, die wir ausschließlich für die steuerbegünstigten Zwecke gemäß unserer Satzung verwenden werden.

Für Spenden über € 300 erhalten Sie in jedem Fall von uns eine Zuwendungsbestätigung, dafür benötigen wir unbedingt Ihre Adresse.

Für Spenden bis € 300 genügt ein Ausdruck aus dem Bankkonto oder der Online-Banking-Beleg in Verbindung mit einer Kopie der „Freistellungsbescheinigung“ der Musikstiftung, die Sie herunterladen und ausdrucken können. Da wir Sie aber gerne als Spender zu unseren Konzerten einladen würden, wäre es gut, wenn wir eine Adresse von Ihnen hätten.

Hier geht es zur letzten Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Wiesbaden I vom 27.01.2023.

Hinweis:
Da Sie die Zuwendungsbestätigungen grundsätzlich zunächst nur aufbewahren und erst bei Anforderung durch das Finanzamt einreichen müssen, können Sie abwarten, ob ein Beleg für Ihre Zuwendung an die Musikstiftung angefordert wird. Ob und welche Belege angefordert werden, ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich.